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Argumente (lang)

Hintergrund: Warum die neue Wahlrechtsinitiative?
von Manfred Brandt

Das Wahlrecht ist das Herzstück einer jeden Demokratie

„Das Heil aller Demokratien hängt von einer geringfügigen technischen Einzelheit ab – dem Wahlrecht. Alles andere ist sekundär.“ Diese Aussage des Philosophen José Ortega y Gasset mag übertrieben klingen, aber tatsächlich hängt es maßgeblich von der Ausgestaltung des Wahlrechts ab, wie gut – im Sinne der Bürgerinnen und Bürger – eine parlamentarische Demokratie funktioniert. Je größer der Einfluß der Wähler auf die Zusammensetzung des Parlaments ist, desto mehr müssen sich die Abgeordneten um die Interessen der Wähler kümmern, weil sie von ihnen wiedergewählt werden wollen.

Hamburg hat das schlechteste Wahlrecht in Deutschland

In keinem anderen Bundesland haben die Wähler weniger Einfluss darauf, wer in die Parlamente einzieht. Auf der Landesliste können Sie immer noch nur eine Partei ankreuzen und haben keinen Einfluss, wen sie damit wählen. Ob ein Kandidat in die Bürgerschaft einzieht, wird praktisch nicht vom Wähler entschieden, sondern durch den Listenplatz, auf den ihn seine Partei gesetzt hat. Das hat zur Folge, daß die Abgeordneten für ihre Wiederwahl viel stärker vom Wohlwollen ihrer Parteioberen abhängig sind als vom Wahlvolk. Mündigkeit und Selbstbewußtsein sind nicht gefragt – denn das könnte ja der eigenen politischen Karriere schaden. Wahlkampf in Hamburg ist in erster Linie ein Schaugefecht der Spitzenkandidaten. Die meisten der künftigen Parlamentsmitglieder stehen bereits Monate vor der Bürgerschaftswahl mit der Aufstellung der Listen durch die Parteien fest. Das dämpft den Eifer der Kandidaten – sie haben es ja nicht mehr nötig, sich mit den Wählern auseinanderzusetzen, sobald sie ihren sicheren Listenplatz haben. Sie können es sich sogar leisten, ihren wohlverdienten Urlaub ausgerechnet in die heiße Wahlkampfphase zu legen. Allenfalls für Hinterbänkler und kleine Parteien ist die Wahl noch eine Zitterpartie.

Schluß mit der Wundertüten-Wahl

Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass die Wähler nicht mehr nur eine Partei ankreuzen können, sondern auch bestimmte Bewerber auf den verschiedenen Listen, so dass die Wähler selbst bestimmen können, welche Kandidaten in die Bürgerschaft einziehen sollen. Wähler, die zwar politisch einer bestimmten Partei nahestehen, mit dem derzeitigen Spitzenpersonal ihrer Partei aber unzufrieden sind, müssen dann nicht mehr auf Protestparteien ausweichen. Statt dessen können sie Kandidaten von den hinteren Listenplätzen ihrer Partei in die Bürgerschaft wählen und so eine personelle Erneuerung der Partei selbst herbeiführen. Das bringt frischen Wind in die Parteien, löst verkrustete Strukturen auf und wirkt Filz entgegen. Wer weiß, daß er mit seiner Stimmabgabe wirklich etwas bewirken kann, geht auch wieder lieber zur Wahl – und informiert sich vorher gründlicher.

Bis fünf zählen kann jeder

Ein noch so perfekt ausgetüfteltes Wahlrecht kann nicht funktionieren, wenn es die Wähler überfordert. Darum haben wir es möglichst unkompliziert gemacht, ohne daß das Wahlrecht dadurch an Wirkung verliert. Unser Vorschlag sieht vor, daß jeder Wähler zweimal fünf Stimmen bekommt: fünf für die Direktwahl im Wahlkreis und fünf für die Landesliste. Diese Stimmen können beliebig verteilt werden – an einen einzelnen Kandidaten (Kumulieren), an mehrere Kandidaten einer Partei oder auch an Bewerber verschiedener Parteien (Panaschieren). Dadurch können die Hamburger viel genauer als bisher ausdrücken, wen sie in der Bürgerschaft sehen wollen – und wen eben nicht. Sie können damit auch bestimmte Bevölkerungsgruppen gezielt fördern, etwa Handwerker, Selbstständige, Frauen oder Jüngere. Das Wählervotum entscheidet aber nicht nur darüber, wer in die Bürgerschaft einzieht und wer nicht, sondern auch über das künftige politische Gewicht der einzelnen Abgeordneten innerhalb ihrer Fraktion. Durch die Wahl von Kandidaten verschiedener Parteien können zudem Koalitionspräferenzen ausgedrückt werden. Unser Gesetzesvorschlag gibt den Wählern also vielfältige Möglichkeiten für eine differenzierte Wahlentscheidung und ist dennoch leicht handhabbar – bis fünf zählen kann schließlich jeder! Hamburger sind sicher nicht dümmer als beispielsweise Frankfurter oder Münchner, die bei Stadtratswahlen sogar 93 bzw. 80 Stimmen zu vergeben haben und damit trotzdem noch gut zurechtkommen.

Bewährtes Verhältniswahlrecht

Ein ungerechtes Mehrheitswahlrecht wie in Großbritannien oder USA, wo kleinere Parteien keine Chance haben und die Sitzverteilung im Parlament häufig ein völlig verzerrtes Abbild der politischen Überzeugungen im Volk gibt, lehnen wir ab. Nach unserem Gesetzentwurf bleibt es in Hamburg bei dem bewährten Verhältniswahlrecht, wo sich die Zahl der Sitze, die einer Partei zustehen, danach richtet, wie viele Stimmen diese Partei erhalten hat. Konkret sollen weiterhin 71 Abgeordnete in den Wahlkreisen direkt gewählt werden und weitere 50 über hamburgweite Landeslisten. Die Stimmen auf den Landeslisten entscheiden – wie die Zweitstimmen bei der Bundestagswahl – über die Verteilung der 121 Sitze in der Bürgerschaft. Eine Verkleinerung der Bürgerschaft würde eine Verfassungsänderung erfordern und konnte deshalb in unserem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt werden.

Politiker mit Bodenhaftung

Mit diesem Wahlrecht müssten die Abgeordneten sehr früh die Sorgen und Wünsche der Wähler erkennen und ernst nehmen, um gewählt zu werden. Der große Erfolg der Schill-Partei z. B. war nur möglich, weil in Hamburg zu viele Politiker die Bodenhaftung verloren hatten. Sie waren viel zu weit von ihren Wählern und merkten somit gar nicht, was die Leute bewegte.

Die Bezirksversammlungen stärken

Das neue Wahlrecht wird im Prinzip auf die Bezirksversammlungen übertragen. Die Wahlen zur Bezirksversammlung werden zeitlich von den Bürgerschaftswahlen entkoppelt, damit die Bezirksparlamente eine von der Bürgerschaft unabhängige politische Identität und somit mehr politisches Gewicht erhalten. Um einen zusätzlichen Wahltermin zu vermeiden und gleichzeitig die Wahlbeteiligung zu fördern, finden die Bezirksversammlungswahlen – wie die Kommunalwahlen in einigen Bundesländern – künftig am Tag der Europawahl statt, so daß sich die Wahlperiode von vier auf fünf Jahre verlängert. Ein gemeinsamer Termin macht nicht zuletzt deshalb Sinn, weil bei beiden Wahlen auch Bürger aus anderen Mitgliedsstaaten der EU wahlberechtigt sind.