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FAQ

Frage: Warum gibt es noch ein Volksbegehren zum Wahlrecht?
Antwort: 2004 hat sich Hamburg per Volksentscheid ein neues Wahlrecht gegeben. Dieser Volksentscheid wurde aber 2006 von der damaligen CDU-Alleinregierung gekippt, bevor das Volkswahlrecht überhaupt jemals zur Anwendung kam. Großer Vorteil dieses Mal: Volksentscheide sind inzwischen verbindlich! Hintergrund


Frage: Was ist der Unterschied zwischen dem fairen Wahlrecht und dem 2006 beschlossenen CDU-Wahlrecht?
Antwort:
  • keine starre Landesliste, stattdessen direkte Personenauswahl auch auf der Landesliste
  • nicht mehr nur eine Zweitstimme, sondern fünf. So können die Zweitstimmen auch auf unterschiedliche Parteien verteilt werden.
  • keine Hürden auf Wahlkreisebene - wer die meisten Stimmen bekommt, zieht ins Parlament ein.
  • Entkopplung von Bezirksversammlungs- und Bürgerschaftswahl, sodass die Wahlen zur Bezirksversammlung nicht im Bürgerschaftswahlkampf untergehen
was wir wollen in Kürze / Hintergrund


Frage: Wem nützt das neue Wahlrecht?
Antwort: Uns allen. Wenn wir auswählen können, wer uns im Parlament vertreten soll, müssen Menschen mit guten Ideen und Konzepten nicht mehr an der innerparteilichen Hackordnung scheitern. Das tut auch den Parteien gut.


Frage: Fünf Stimmen pro Wahlzettel - ist das nicht zu kompliziert?
Antwort: Nein. Bei Kommunalwahlen z.B. in Niedersachsen kann man mit drei Stimmen kumulieren und panaschieren. Das klappt prima. Wir schlagen fünf Kreuze pro Wahlzettel vor, weil damit der Wählerwille noch genauer ausgedrückt werden kann. Bis fünf zählen kann jeder! In München hat man 80 und in Frankfurt sogar 93 Stimmen. Selbst dort gibt es kaum Probleme.


Frage: Sind nicht Programme wichtiger als Personen?
Antwort: Ob und wie Wahlprogramme umgesetzt werden, hängt von Personen ab. Deshalb müssen wir die Menschen auswählen können, denen wir vertrauen.


Frage: Wer stellt nach dem "neuen Wahlrecht" die Kandidatinnen und Kandidaten auf?
Antwort: Weiterhin werden die Parteien die Kandidaten aufstellen sowohl in den 17 Wahlkreisen (bis zu 10 pro Partei) als auch über die Landesliste (bis zu 60 pro Partei). Der Unterschied zum bestehenden Wahlrecht ist lediglich, dass die Parteien eine Auswahl an Kandidaten anbieten müssen und somit die Wählerinnen und Wähler das letzte Wort haben werden, wer Abgeordnete/r wird und wer eben nicht. Desweiteren ist es möglich als Einzelkandidat in einem Wahlkreis anzutreten, wenn man es schafft 100 Unterstützungsunterschriften zusammen zu bekommen.


Frage: Wie kann ich sinnvoll wählen, wenn ich die Kandidaten gar nicht kenne?
Antwort: Wer heute Abgeordneter werden will, muss nur innerhalb seiner Partei eine gute Figur machen. Nach unserem Modell müssen Kandidatinnen und Kandidaten im Wahlkreis vor Ort um Stimmen werben. Und auf kandidatenwatch.de kann man die Kandidatinnen und Kandidaten öffentlich befragen. Man wird sie also kennen.


Frage: Wie groß wird der Stimmzettel?
Antwort: Er wird zwar größer, aber wo ist das Problem? Dafür haben wir mehr Auswahl. Auf dem Stimmzettel stehen neben Namen auch Beruf und Alter der Kandidaten. Es liegt dann an uns allen, wie viele Frauen, Beamte, Handwerker, Selbstständige, Alte, Junge usw. im Parlament sind.


Frage: Können auch Parteilose gewählt werden?
Antwort: Ja. Wenn im Wahlkreis mehrere Kandidaten direkt gewählt werden, haben auch unabhängige Persönlichkeiten realistische Chancen.


Frage: Was wird aus den Bezirksversammlungen?
Antwort: Das faire Wahlrecht soll auch für die Bezirksversammlungen gelten. Unser Vorschlag: Sie werden alle fünf Jahre gemeinsam mit dem Europaparlament neu gewählt. Durch die Trennung von den Bürgerschaftswahlen wird ihre Eigenständigkeit gestärkt.


Frage: Wer steckt hinter der Initiative?
Antwort: Mehr Demokratie e.V. ist ein überparteilicher Verein. Uns geht es darum, in Hamburg gesunde demokratische Strukturen zu schaffen. Dabei unterstützen uns viele Menschen und Initiativen in allen Stadtteilen und Bevölkerungsgruppen.


Frage: Wie finanziert sich der Volksentscheid?
Antwort: Durch private Spenden und ehrenamtliche Arbeit. Durch private Spenden und ehrenamtliche Arbeit. 90.000€ sind für das Volksbegehren erforderlich und werden ausschließlich über Spenden aufgebracht. Und ohne die vielen Freiwilligen, die Plakate aufstellen, an Infoständen mitarbeiten und viele andere Aufgaben übernehmen, würde gar nichts gehen.