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Donnerstag, 11.12.2008 - 22:14 Direktlink zu diesem Artikel Druckversion

Initiative für verbindliche Volksentscheide erfolgreich

Grundlage des Volksbegehrens für ein faires Wahlrecht ist die nun beschlosssene Verfassungsänderung über die Verbindlichkeit von Volksentscheiden. Dazu vermeldet das Bündnis "Rettet den Volksentscheid", zu dem auch Mehr Demokratie gehört:

Volksentscheide: So viel Einigkeit war selten!

Es darf gefeiert werden – Volksentscheide sind in Hamburg endlich verbindlich! Alle Bürgerschaftsfraktionen und der große Trägerkreis der Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ haben gemeinsam den Artikel 50 der Hamburgischen Verfassung neu gefasst.


Seit gestern (Mi, 10.12.) ist klar: In Zukunft wird kein Senat und keine Bürgerschaft mehr Volksentscheide einfach ignorieren oder verfälschen können. Angelika Gardiner von Mehr Demokratie e.V., eine der drei Vertrauenspersonen der Initiative: „Die Gespräche zwischen den Vertretern der Parteien und der Initiative waren nicht immer einfach, aber für den Erfolg war schließlich entscheidend, dass alle Seiten stark daran interessiert waren, die Verhandlungen zu einem guten Ende zu führen.“ Das Ergebnis, so Gardiner, könne sich auch im Vergleich mit anderen Bundesländern sehen lassen. „Es hat mehr als elf Jahre gedauert, bis in Hamburg endlich eine praktikable und zugleich verlässliche Volksgesetzgebung zustande kam. Unser besonderer Dank gebührt den vielen Hamburgerinnen und Hamburgern, die in dieser langen Zeit immer wieder mit ihrer Unterschrift und mit aktivem Einsatz gezeigt haben, wie wichtig es ihnen ist, in der Politik der Hansestadt mitentscheiden zu können.“
Nachdem die Initiative Anfang 2008 einen neuen Anlauf genommen hatte, um die Verbindlichkeit von Volksentscheiden zu erreichen, hatte sie vorsorglich die zweite Stufe, das Volksbegehren, angemeldet – für den Fall, dass es zu keiner Einigung mit der Regierungskoalition gekommen wäre. Nach der gestrigen Bürgerschaftssitzung, bei der die Verfassungsänderung angenommen wurde, zog sie wie vereinbart das Volksbegehren zurück.

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