Termine
Als nächstes (spätestens am 12. März) muss der Senat das Zustandekommen des Volksbegehrens offiziell feststellen.12. Juni: Ende der Reaktionszeit für die Bürgerschaft
Bis zu diesem Tag hat die Bürgerschaft Zeit, das Gesetz des Volksbegehrens zu übernehmen.
27. September: Volksentscheid








