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Termine

Als nächstes (spätestens am 12. März) muss der Senat das Zustandekommen des Volksbegehrens offiziell feststellen.

12. Juni: Ende der Reaktionszeit für die Bürgerschaft
Bis zu diesem Tag hat die Bürgerschaft Zeit, das Gesetz des Volksbegehrens zu übernehmen.

27. September: Volksentscheid