Was wir wollen
(Erklärung der einzelnen Punkte in Kurzform)
1. Direkten Einfluß auf die Reihenfolge der Parteilisten
Nach unserem Vorschlag von 2004 hätte die Stimme für einen Menschen Vorrang vor dem Listenkreuz gehabt. Wenn demzufolge eine Person eine Stimme bekommen hätte, der Rest der Stimmen aber auf die dazugehörige Partei gefallen wäre, hätte die Person trotzdem Vorrang gehabt.
Die CDU hat auch das geändert: momentan ist es so, dass, wenn mehr als die Hälfte der Stimmen auf die Liste fallen, gar kein Einfluss mehr auf die Reihenfolge der Listenplätze besteht.
Wir machen es einfach, das Listenkreuz entfällt sowohl bei der Landesliste als auch bei der Wahlkreisliste. Der Mensch, der die meisten Stimmen erhält, wird gewählt.
Die Hälfte der Sitze der Bürgerschaft wird über die Landeslisten besetzt. Die Sitze lassen sich dann ganz einfach über die Anzahl der Kreuze berechnen, die die Personen innerhalb einer Liste bekommen haben. Das versteht jedes Kind.
2. Fünf Stimmen auf Landes- und Wahlkreisliste
2004 wurde vom Volk beschlossen, dass nach unserem Wahlrecht in den Wahlkreisen und auf der Landesliste jeweils fünf Stimmen vergeben werden können.
Nun ist es so, dass in der Wahlkreisliste fünf Stimmen verteilt werden können, aber auf der Landesliste wieder nur eine Stimme für eine Partei abgegeben werden kann.
Wir wollen, dass man auch und vor allem innerhalb der Landesliste die Menschen mitbestimmen kann, die uns vertreten sollen, deswegen soll es auch in der Landesliste fünf Stimmen geben, die gezielt auf die zukünftigen Vertreter und Vertreterinnen verteilt werden können.
3. Bezirksversammlungswahl zusammen mit der Europawahl
2004 wurde vom Volk beschlossen, dass die Wahl zur Bezirksversammlung am Tag der Europa-Wahl stattfinden soll.
Die CDU hat das wieder rückgängig gemacht, die Bezirksversammlung wird nun wieder parallel zur Bürgerschaft gewählt.
Wir wollen, die Wahl zur Bezirksversammlung wieder mit der Europa-Wahl zusammen stattfinden lassen, weil bei diesen beiden Wahlen das Wahlvolk dasselbe ist (alle europäischen MitbürgerInnen dürfen wählen). Außerdem soll die Wahl zur Bezirksversammlung durch eine Verbindung mit der Europa-Wahl gestärkt werden, neben der Bürgerschaftswahl geht die Wahl auf kommunaler Ebene unter.








